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Lassen Sie sich nicht richten, entscheiden Sie selbst!

Auch das Bundesverfassungsgericht vertritt diese Ansicht:

„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.“
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.2.2007)

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