Lassen Sie sich nicht richten, entscheiden Sie selbst!
Auch das Bundesverfassungsgericht vertritt diese Ansicht:
„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.“ – Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.2.2007 –
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