Stundensatz

Die Kosten für eine Mediation berechnen sich auf Basis von Stundensätzen. In der Regel tragen die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Je nach Fachgebiet und der zu erwartenden Komplexität des Falles kann Abweichendes vereinbart werden.

Bei erfolgreichem Abschluss der Mediation fertig der Anwaltsmediator auf Wunsch der Beteiligten eine rechtssichere Vereinbarung. Hierfür wird der vereinbarten Stundensatz zugrunde gelegt.
Wünscht eine Partei weiteren anwaltlichen Beistand, so trägt sie hierfür die Kosten.

Vor Beginn der Mediation werden die Kosten in einem Mediationsvertrag vereinbart.

Rechtsschutzversicherung

Aufgrund der hohen Erfolgsquoten der Mediation tragen bereits viele Rechtsschutzsversicherungen die Kosten der Mediation.

Erkundigen Sie sich im Hinblick auf eine Kosten­übernahme bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung!