Sie sind Herr des Verfahrens! Sie wählen einen Mediator Ihres Vertrauens und bestimmen über Ort, Zeit, Dauer und sogar über das Ergebnis des Verfahrens!
Im Gerichtsverfahren müssen Sie sich der Entscheidung eines Dritten beugen. Über den Ausgang des Mediationsverfahrens entscheiden ausschließlich die Parteien. Der Mediator tritt neutral auf, er fällt kein Urteil und trifft keinen Schiedsspruch.
In der Mediation erfolgt keine Bewertung des Konflikts nach gesetzlichen Standards, vielmehr stehen die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Vordergrund. Im Mediationsverfahren erleben Sie, dass der Rechtsrahmen erstaunlich offen ist. Die Mediation hilft Ihnen diesen weiten Rahmen selbstbestimmt und risikolos auszuschöpfen.
In jeder Verhandlung gibt es versteckte Interessen, die nicht auf den Tisch kommen. Die dahinter schlummernden Motivationen sind vielfältig: Macht, Anerkennung, Sicherheit, Ehrgeiz, Politik, Bequemlichkeit, privates Interesse, … beliebig zu ergänzen. Mit Hilfe des Mediators wird der Kern des Konflikts herausgearbeitet. Die Beteiligten treten gemeinsam als Lösungsfinder auf. So lernen die Parteien die Interessen kennen, die sich hinter den Forderungen verbergen. Die umfassende Berücksichtigung aller Interessen führt zu nachhaltigen, maßgeschneiderten Lösungen.
Die Beziehung der Parteien – sei es privater oder geschäftlicher Natur – wird durch das Verfahren nicht zusätzlich belastet. Es gibt keine Kläger und Beklagten und am Ende auch keine Verlierer. Das kooperative Verhalten in der Krise schafft neues Vertrauen der Parteien zueinander und bildet eine tragfähige Basis für eine zukünftige Fortführung der privaten oder geschäftlichen Beziehung.
Gerichtsverfahren werden in aller Regel in der Öffentlichkeit ausgetragen. Durchführung, Inhalt und Ergebnis des Mediationsverfahrens sind absolut vertraulich. Der Mediator und die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mediationsverfahren können schnell und flexibel geführt werden. Sie unterliegen keinen formalisierten Regeln und werden vom Mediator in Absprache mit den Parteien so gestaltet, wie es der Einzelfall erfordert. So kann ein Mediationsverfahren innerhalb weniger Stunden oder Tage erfolgreich abgeschlossen sein.
Ein Mediationsverfahren kann in aller Regel deutlich kostengünstiger durchgeführt werden als ein vor einem (Schieds)Gericht ausgetragener Rechtsstreit. Es fallen keine Gebühren für Gericht, eigene und fremde Anwälte an, sondern lediglich das Stundenhonorar des Mediators, dass sich die Parteien in aller Regel teilen.
Die Kosten sind damit transparent und das klassische Prozesskostenrisiko besteht nicht. Jedem Beteiligten steht es offen, das Mediationsverfahren jederzeit ohne weitere Kosten zu beenden.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben die Vorteile der Mediation erkannt und haben die Mediation in ihren Leistungskatalog aufgenommen.
In ca. 80% der Fälle wird die Mediation erfolgreich abgeschlossen. Erfolgreich heißt dabei, dass das Ergebnis zu 100% von Ihnen und den weiteren Beteiligten akzeptiert wird.
Auf Wunsch der Parteien verfasst der Anwalts-Mediator die Mediationsvereinbarung in rechtsverbindlicher Form.